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Wissenszurechnung der geschädigten GmbH bei Ansprüchen gegenüber nicht geschädigten Dritten (hier: Versicherer)

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Das Wissen des Alleingeschäftsführers über bereits vor Versicherungsbeginn von ihm verursachte vorsätzliche schädigende (zu versichernde) Handlungen ist der versicherten GmbH zuzurechnen.

Die in ständiger Rechtsprechung vertretene Annahme, wonach das Wissen des schädigenden Vertreters um die Schädigung dem Vertretenen bei Feststellung des Beginns der Verjährungsfrist sowohl bei Anspruchsdurchsetzung gegenüber einem dritten Schädiger als auch gegenüber dem schädigenden Vertreter nicht zuzurechnen sei, ist hier mangels vergleichbarer Interessenlage nicht einschlägig.

  • § 18 GmbHG
  • GmbH
  • Gesellschaftsrecht
  • OGH, 25.01.2023, 7 Ob 136/22h
  • Wissenszurechnung
  • § 26 ABGB
  • § 19 GmbHG
  • GES 2023, 83

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