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Schamschula, Gregor

Vom Recht auf saubere Luft

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Das Immissionsschutzgesetz-Luft sieht bei Überschreitungen von Grenzwerten für Luftschadstoffe vor, dass ein Luftreinhalteprogramm zu erstellen ist. In diesem sind Maßnahmen zu beschreiben, durch die die Einhaltung der Grenzwerte „schnellstmöglich“ sichergestellt werden kann. Gerade der Verkehr und dabei va Dieselfahrzeuge sorgen hier regelmäßig für Grenzwertüberschreitungen in ganz Österreich. Gleichzeitig sieht das Luftschutzregime Rechtsschutzmöglichkeiten für die Öffentlichkeit vor, die 2019 vom LVwG Salzburg erneut inhaltlich bestätigt wurden. Da Luftschutz und Klimaschutz faktisch Hand in Hand gehen, kann der Rechtsschutz als „Klimaklage“ iwS verstanden werden.

  • Schamschula, Gregor
  • Art 9 Abs 3 Aarhus Konvention
  • Rechtsschutz
  • Gesundheit
  • Immissionsschutz
  • Klimaklage
  • Luftschutz
  • JURIDIKUM 2019, 564
  • §§ 3, 7, 9a, 9b, 9c, 10, 17, Anlage 1a, Anlage 5, Anlage 5a IG-L
  • Verwaltungsrecht
  • Verkehr
  • Luft
  • Grundrechtecharta
  • Art 47 GRC
  • Aarhus Konvention
  • Rechtsphilosophie und Politik

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