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Zur Zulässigkeit des außerstreitigen Rechtswegs bei einem Antrag nach § 52 Abs 1 Z 3 WEG 2002
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 36
- Rechtsprechung, 3591 Wörter
- Seiten 271-275
- https://doi.org/10.33196/wobl202306027101
30,00 €
inkl MwStDas Begehren eines Minderheitseigentümers, auszusprechen, dass der Mehrheitseigentümer schuldig sei, dem Antrag auf Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung zuzustimmen, findet insofern Deckung in der Formulierung des § 30 Abs 2 WEG 2002, als das Gericht die Durchführung verabsäumter Maßnahmen auftragen kann. Aus dem Blickwinkel der Bestimmungen über die Verwaltung im schlichten Miteigentum des ABGB wird damit iSd § 835 ABGB das Ersetzen der Zustimmung der Miteigentümer durch den Sachbeschluss des Außerstreitrichters begehrt.
- § 838a ABGB
- § 835 ABGB
- OGH, 01.06.2022, 5 Ob 244/21z
- § 30 Abs 2 WEG
- § 834 ABGB
- § 833 ABGB
- WOBL-Slg 2023/101
- § 828 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- § 52 Abs 1 Z 3 WEG
- § 28 WEG
- § 29 WEG
- LG Klagenfurt, 3 R 133/21z
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