Ad-hoc-Publizität nach der MAR unter besonderer Berücksichtigung von zeitlich gestreckten Sachverhalten
- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 65
- Abhandlung, 9232 Wörter
- Seiten 668 -677
- https://doi.org/10.47782/oeba201710066801
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Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit der Ad-hoc-Publizität stellen. Zunächst werden die Regelungsgrundlagen der Ad-hoc-Publizität nach der neuen Marktmissbrauchsverordnung dargestellt. Danach werden die einzelnen Tatbestandselemente der Insiderinformation erläutert. Da die Ad-hoc-Publizität bei gestreckten Sachverhalten von besonderer Relevanz ist, werden in weiterer Folge die Voraussetzungen der Veröffentlichung von Insiderinformationen bei gestreckten Sachverhalten näher untersucht. Zum Schluss werden die Voraussetzungen des Aufschubs einer Veröffentlichung von Insiderinformationen behandelt.
- Simonishvili, Zurab
- Dollenz, Florian
- FMA
- BörseG 2018
- JEL-Classification: G 15, K 10
- mehrgliedrige Organbeschlüsse
- verständiger Anleger
- Kursspezifität
- Veröffentlichungspflicht
- präzise Information
- Endereignis
- Ad-hoc-Publizität
- nicht öffentlich bekannte Information
- Kurserheblichkeit
- M&A-Transaktionen
- Grad der Wahrscheinlichkeit
- Marktmissbrauchsverordnung
- Aufschub
- OEBA 2017, 668
- Kursrelevanz
- Zwischenschritte
- gestreckte Sachverhalte
- eingetretenes Ereignis
- Insiderinformation
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