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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Zur Schlüssigkeit der Klage gegen einen LIBOR-Kartellanten.

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§§ 226, 228 ZPO; § 1293 ABGB. Wer behauptet, durch ein Kartell (hier: Manipulation des LIBOR) geschädigt worden zu sein, muss den hypothetischen Verlauf im Falle rechtmäßigen Marktverhaltens vortragen, damit seine Klage schlüssig ist.

  • Kellner, Markus
  • Bollenberger, Raimund
  • OGH, 30.05.2017, 4 Ob 86/17a
  • oeba-Slg 2017/2397

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