


Zur Schlüssigkeit der Klage gegen einen LIBOR-Kartellanten.
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 65
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 755 Wörter, Seiten 726-728
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§§ 226, 228 ZPO; § 1293 ABGB. Wer behauptet, durch ein Kartell (hier: Manipulation des LIBOR) geschädigt worden zu sein, muss den hypothetischen Verlauf im Falle rechtmäßigen Marktverhaltens vortragen, damit seine Klage schlüssig ist.
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- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
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- OGH, 30.05.2017, 4 Ob 86/17a
- oeba-Slg 2017/2397
§§ 226, 228 ZPO; § 1293 ABGB. Wer behauptet, durch ein Kartell (hier: Manipulation des LIBOR) geschädigt worden zu sein, muss den hypothetischen Verlauf im Falle rechtmäßigen Marktverhaltens vortragen, damit seine Klage schlüssig ist.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- OGH, 30.05.2017, 4 Ob 86/17a
- oeba-Slg 2017/2397