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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

KautSchG: keine Anwendung bei drohender Unternehmensschließung.

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§ 988 ABGB; §§ 3, 4 KautSchG. Eine analoge Anwendung von §§ 3, 4 KautSchG auf eine Bürgschaftsübernahme des Arbeitnehmers setzt positives Wissen des Kreditgebers um die nichtigkeitsbegründenden Umstände voraus.

Eine bevorstehende Insolvenz ist kein unzulässiger Druck des Arbeitgebers in Form eines „Abhängigmachens“ iSv § 3 KautSchG.

Ein (analoger) Anwendungsfall des § 3 KautSchG liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer - selbst bei Kenntnis der Liquiditätsprobleme des Arbeitgebers - aus eigener Initiative die Bestellung von Sicherheiten anbietet.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • OGH, 20.06.2017, 2 Ob 236/16v
  • oeba-Slg 2017/2393

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