


KautSchG: keine Anwendung bei drohender Unternehmensschließung.
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 65
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 1486 Wörter, Seiten 721-722
20,00 €
inkl MwSt




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§ 988 ABGB; §§ 3, 4 KautSchG. Eine analoge Anwendung von §§ 3, 4 KautSchG auf eine Bürgschaftsübernahme des Arbeitnehmers setzt positives Wissen des Kreditgebers um die nichtigkeitsbegründenden Umstände voraus.
Eine bevorstehende Insolvenz ist kein unzulässiger Druck des Arbeitgebers in Form eines „Abhängigmachens“ iSv § 3 KautSchG.
Ein (analoger) Anwendungsfall des § 3 KautSchG liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer - selbst bei Kenntnis der Liquiditätsprobleme des Arbeitgebers - aus eigener Initiative die Bestellung von Sicherheiten anbietet.
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- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
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- OGH, 20.06.2017, 2 Ob 236/16v
- oeba-Slg 2017/2393
§ 988 ABGB; §§ 3, 4 KautSchG. Eine analoge Anwendung von §§ 3, 4 KautSchG auf eine Bürgschaftsübernahme des Arbeitnehmers setzt positives Wissen des Kreditgebers um die nichtigkeitsbegründenden Umstände voraus.
Eine bevorstehende Insolvenz ist kein unzulässiger Druck des Arbeitgebers in Form eines „Abhängigmachens“ iSv § 3 KautSchG.
Ein (analoger) Anwendungsfall des § 3 KautSchG liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer - selbst bei Kenntnis der Liquiditätsprobleme des Arbeitgebers - aus eigener Initiative die Bestellung von Sicherheiten anbietet.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- OGH, 20.06.2017, 2 Ob 236/16v
- oeba-Slg 2017/2393