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Anfechtung eines Bestandvertrags wegen listiger Irreführung über die Anwendbarkeit der Kündigungsschutzbestimmungen des MRG durch den Bestandnehmer

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Auf einen Bestandvertrag über ein unbebautes Grundstück zum Zweck der Errichtung einer Tankstelle durch die Bestandnehmerin sind die Kündigungsschutzbestimmungen des MRG anzuwenden, sofern die Tankstelle Anknüpfungspunkt für die Anwendung des MRG ist.

Die Anfechtung eines Bestandvertrags nach § 870 ABGB ist schon dann möglich, wenn der Irreführende bewusst in Kauf nimmt, dass der andere Teil irrt und der Irrtum Einfluss auf den Willensentschluss ausübt; dolus eventualis genügt sohin.

  • BG Reutte, 2 C 102/15t
  • WOBL-Slg 2017/9
  • § 32 MRG
  • Miet- und Wohnrecht
  • OGH, 11.07.2016, 5 Ob 70/16d
  • § 30 MRG
  • § 31 MRG
  • LG Innsbruck, 2 R 320/15w
  • § 870 ABGB

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