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Keine Zuständigkeit des Außerstreitrichters für die Überprüfung einer liegenschaftsübergreifenden Beschlussfassung
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 30
- Rechtsprechung, 1314 Wörter
- Seiten 18-19
- https://doi.org/10.33196/wobl201701001801
30,00 €
inkl MwStDie Regelungen des WEG stellen immer auf eine bestimmte, einzige Liegenschaft ab und greifen nicht in ein zwischen den Mit- und Wohnungseigentümern verschiedener Liegenschaften bestehendes Rechtsverhältnis ein. Besteht eine Vereinbarung zwischen Wohnungseigentümern mehrerer Liegenschaften über die Verteilung der Kosten, bietet § 32 WEG 2002 keine Handhabe und § 52 WEG 2002 keine Regelungskompetenz des Außerstreitrichters.
Für die Überprüfung einer liegenschaftsübergreifenden Beschlussfassung besteht jedenfalls nach § 52 Abs 1 Z 4 iVm § 24 Abs 6 WEG 2002 keine Zuständigkeit des Außerstreitrichters.
- § 32 WEG
- OGH, 14.06.2016, 5 Ob 49/16s
- Miet- und Wohnrecht
- BG Bregenz, 18 Msch 8/15p
- LG Feldkirch, 2 R 338/15v
- § 24 WEG
- § 52 WEG
- WOBL-Slg 2017/6
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