


Ankündigung eines Ausverkaufs
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZIIRBand 2013
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 2609 Wörter, Seiten 124-128
20,00 €
inkl MwSt




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Die Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) ist dahin auszulegen, dass sie es einem nationalen Gericht verwehrt, das Abstellen einer nicht unter den Anhang I dieser Richtlinie fallenden Geschäftspraxis nur deshalb anzuordnen, weil diese Praxis nicht vorab von der zuständigen Verwaltungsbehörde bewilligt wurde, ohne selbst diese Praxis anhand der in den Art 5 bis 9 der Richtlinie genannten Kriterien auf ihre Unlauterkeit zu prüfen.
-
- § 34 Abs 3 UWG
- § 33a UWG
- § 33d UWG
- Sanktionen
- RL-UGP samt Anhang I
- § 33c UWG
- ZIIR 2013, 124
- Wettbewerb
- Ausverkauf
- EuGH, 17.01.2013, C-206/11, „Köck vs Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb“
- Unlautere Geschäftspraktiken
- Medienrecht
- Verfahren
- § 33b UWG
Die Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) ist dahin auszulegen, dass sie es einem nationalen Gericht verwehrt, das Abstellen einer nicht unter den Anhang I dieser Richtlinie fallenden Geschäftspraxis nur deshalb anzuordnen, weil diese Praxis nicht vorab von der zuständigen Verwaltungsbehörde bewilligt wurde, ohne selbst diese Praxis anhand der in den Art 5 bis 9 der Richtlinie genannten Kriterien auf ihre Unlauterkeit zu prüfen.
- § 34 Abs 3 UWG
- § 33a UWG
- § 33d UWG
- Sanktionen
- RL-UGP samt Anhang I
- § 33c UWG
- ZIIR 2013, 124
- Wettbewerb
- Ausverkauf
- EuGH, 17.01.2013, C-206/11, „Köck vs Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb“
- Unlautere Geschäftspraktiken
- Medienrecht
- Verfahren
- § 33b UWG