Zum Hauptinhalt springen

Auflösung wegen qualifizierten Mietzinsrückstands trotz Kautionsbestellung

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Eine vom Bestandnehmer gegebene Sicherheit hindert den Bestandgeber nicht an der vollen Geltendmachung der Forderung. Sieht daher ein Bestandgeber davon ab, allfällige Rückstände auf den laufenden Mietzins aus einer Kaution abzudecken, kann der Auflösungstatbestand nach § 1118 Fall 2 ABGB verwirklicht sein

  • § 461 ABGB
  • § 447 ABGB
  • § 1412 ABGB
  • § 1118 ABGB
  • LG Innsbruck, 17.10.2013, 1 R 48/13k
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2014/8
  • § 1101 ABGB
  • OGH, 17.10.2013, 1 Ob 176/13h, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • BG Kufstein, 17.10.2013, 5 C 876/11v

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!