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Auflösung wegen qualifizierten Mietzinsrückstands trotz Kautionsbestellung
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 27
- Rechtsprechung, 784 Wörter
- Seiten 30-30
- https://doi.org/10.33196/wobl201401003001
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Eine vom Bestandnehmer gegebene Sicherheit hindert den Bestandgeber nicht an der vollen Geltendmachung der Forderung. Sieht daher ein Bestandgeber davon ab, allfällige Rückstände auf den laufenden Mietzins aus einer Kaution abzudecken, kann der Auflösungstatbestand nach § 1118 Fall 2 ABGB verwirklicht sein
- § 461 ABGB
- § 447 ABGB
- § 1412 ABGB
- § 1118 ABGB
- LG Innsbruck, 17.10.2013, 1 R 48/13k
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2014/8
- § 1101 ABGB
- OGH, 17.10.2013, 1 Ob 176/13h, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- BG Kufstein, 17.10.2013, 5 C 876/11v