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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht

Heft 4, Juni 2020, Band 19

Moser, Gerald

Ausschüttungsverbot bei Verschlechterung der Vermögenslage auch im AktG analog § 82 Abs 5 GmbHG?

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§ 82 Abs 5 GmbHG sieht für die GmbH ein Ausschüttungsverbot vor, insoweit nach dem Bilanzstichtag bis zur Feststellung des Jahresabschlusses erhebliche und dauerhafte Verluste eintreten. Im AktG ist eine vergleichbare Regelung nicht vorgesehen. Es stellt sich nun die Frage, ob eine analoge Anwendung geboten ist. Letztlich können sogar negative wirtschaftliche Entwicklungen nach dem Bilanzstichtag bis zur tatsächlichen Vornahme der Dividendenausschüttung aufgrund der Treuepflicht der Aktionäre eine Ausschüttung problematisch erscheinen lassen. Die COVID-19-Krise ist dieser Tage ein konkreter aktueller Anlassfall für eine solche Untersuchung.

  • Moser, Gerald
  • GES 2020, 183
  • Ausschüttungsverbot
  • § 235 UGB
  • Gesellschaftsrecht
  • Analogie von § 82 Abs 5 GmbHG
  • Treuepflicht
  • Verschlechterung Vermögenslage einer AG
  • § 82 Abs 5 GmbH
  • Ertragsverschlechterung nach dem Bilanzstichtag
  • Ausschüttungssperre
  • Ausschüttungsbeschränkung in der Krise

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