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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht

Heft 4, Juni 2020, Band 19

Schmaranzer, Denise

Forderungsausbuchung noch keine verdeckte Gewinnausschüttung

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Verzichtet eine Gesellschaft auf eine werthaltige Forderung gegenüber ihrem Gesellschafter, stellt dies in vielen Fällen eine verdeckte Ausschüttung dar, welche der Kapitalertragsteuer zu unterwerfen ist. Das BFG hat nun judiziert, dass das bloße Ausbuchen der Forderung gegenüber dem Gesellschafter seitens der GmbH noch keine KESt-pflichtige verdeckte Ausschüttung begründet. Vielmehr ist zu prüfen, ob beim Gesellschafter bereits eine endgültige Schuldbefreiung eingetreten ist.

  • Schmaranzer, Denise
  • Vorteilszufluss
  • § 95 Abs 1 EStG
  • § 167 Abs 2 BAO
  • BFG, 14.02.2020, RV/5100278/2017
  • Gesellschaftsrecht
  • § 93 Abs 1 EStG
  • § 27 Abs 2 Z 1 lit a EStG
  • § 8 Abs 2 KStG
  • § 19 Abs 1 EStG
  • GES 2020, 216
  • verdeckte Gewinnausschüttung
  • Forderungsverzicht
  • Gesellschafter-Verrechnungskonto

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