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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Forderungsausbuchung noch keine verdeckte Gewinnausschüttung
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 19
- Angrenzendes Steuerrecht, 1860 Wörter
- Seiten 216-219
- https://doi.org/10.33196/ges202004021601
9,80 €
inkl MwStVerzichtet eine Gesellschaft auf eine werthaltige Forderung gegenüber ihrem Gesellschafter, stellt dies in vielen Fällen eine verdeckte Ausschüttung dar, welche der Kapitalertragsteuer zu unterwerfen ist. Das BFG hat nun judiziert, dass das bloße Ausbuchen der Forderung gegenüber dem Gesellschafter seitens der GmbH noch keine KESt-pflichtige verdeckte Ausschüttung begründet. Vielmehr ist zu prüfen, ob beim Gesellschafter bereits eine endgültige Schuldbefreiung eingetreten ist.
- Schmaranzer, Denise
- Vorteilszufluss
- § 95 Abs 1 EStG
- § 167 Abs 2 BAO
- BFG, 14.02.2020, RV/5100278/2017
- Gesellschaftsrecht
- § 93 Abs 1 EStG
- § 27 Abs 2 Z 1 lit a EStG
- § 8 Abs 2 KStG
- § 19 Abs 1 EStG
- GES 2020, 216
- verdeckte Gewinnausschüttung
- Forderungsverzicht
- Gesellschafter-Verrechnungskonto