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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht

Heft 4, Juni 2020, Band 19

Festhalten am umfassenden Informationsanspruch des GmbH-Gesellschafters – Verhältnis zum Kartellrecht

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An der Rechtsprechung zum umfassenden Informationsanspruch des GmbH-Gesellschafters, der über das im Gesetz geregelte Bucheinsichtsrecht gemäß § 22 Abs 2 GmbHG hinausgeht, wird festgehalten.

Zur Kartellaufsicht gehört nicht die Kontrolle der Ausübung interner gesellschaftsrechtlicher Machtbefugnisse. Die gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechte stellen vielmehr einen Teil der strukturellen Verbindung zwischen beteiligten Gesellschaften dar. Alle Marktwirkungen, die sich wesensnotwendig aus einem Zusammenschluss ergeben, sind von der „Freistellungswirkung“ der Fusionskontrollentscheidung erfasst. Im Übrigen ist eine rückwirkende Anwendung von EU-Recht auf vor dem EU-Beitritt Österreichs erfolgte Zusammenschlüsse ausgeschlossen. Insoweit kann daher das Kartellverbot dem Informationsanspruch des Gesellschafters nicht entgegengehalten werden.

  • GmbH-Gesellschafter
  • § 1175 Abs 4 ABGB
  • § 22 Abs 2 GmbHG
  • OGH, 20.02.2020, 6 Ob 166/19h
  • Gesellschaftsrecht
  • § 1184 Abs 4 ABGB
  • Informationsanspruch
  • Art 101 AEUV
  • GES 2020, 200

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