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Einlagenrückgewähr: Auch am Rechtsgeschäft unbeteiligte Dritte können sich auf Nichtigkeit berufen

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Verstöße gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr führen zur absoluten Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts.

Auf die Nichtigkeit können sich auch am Rechtsgeschäft nicht beteiligte Dritte berufen. Auf eine „Nähe“ des Dritten zum Verbotsverstoß kommt es nicht an.

  • § 82 GmbHG
  • Gesellschaftsrecht
  • Einlagenrückgewähr
  • Nichtigkeit
  • GES 2020, 198
  • OGH, 20.02.2020, 6 Ob 18/20w

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