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Baurechtliche Vorschrift für WE-rechtliche Widmung irrelevant
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 34
- Rechtsprechung, 1362 Wörter
- Seiten 104-105
- https://doi.org/10.33196/wobl202103010401
30,00 €
inkl MwStDie rechtswirksame Widmung gibt den Ausschlag dafür, was zu einem bestimmten WE-Objekt gehört und entsprechend vom jeweiligen Wohnungseigentümer ausschließlich genutzt werden darf. Ebenso ist für die Frage der Widmung nur auf die privatrechtliche Einigung der Wohnungseigentümer abzustellen, während baurechtliche oder raumordnungsrechtliche „Widmungen“ die privatrechtlichen Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander nicht definieren. Die TBO und die OIB-Richtlinie richten sich als rein baurechtliche Vorschriften nur an den Bauwerber.
- OGH, 03.06.2020, 5 Ob 76/20t, Zurückweisung der Revision
- BG Telfs, 2 C 308/18b
- § 9 WEG
- § 2 WEG
- Miet- und Wohnrecht
- § 3 WEG
- LG Innsbruck, 4 R 182/19x
- WOBL-Slg 2021/33
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