


Berücksichtigung von notwendigen Investitionen für die Brauchbarmachung des Bestandgegenstandes bei der Bemessung des zulässigen Untermietzinses
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 28
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1963 Wörter, Seiten 45-47
30,00 €
inkl MwSt




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Die vom Hauptmieter zur Schaffung von Bestandobjekten getätigten Investitionen sind bei der Bestimmung des vom Untermieter zulässigerweise zu entrichtenden Mietzinses gem § 26 Abs 1 MRG als Aufwendungen zur Verbesserung des Mietgegenstandes angemessen zu berücksichtigen, sofern sie für den Untermieter von objektivem Nutzen sind.
-
- § 1096 ABGB
- § 4 MRG
- § 26 MRG
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 26.09.2014, 5 Ob 85/14g
- BG Innere Stadt Wien, 48 Msch 37/09p
- WOBL-Slg 2015/17
- LGZ Wien, 39 R 266/13a
Die vom Hauptmieter zur Schaffung von Bestandobjekten getätigten Investitionen sind bei der Bestimmung des vom Untermieter zulässigerweise zu entrichtenden Mietzinses gem § 26 Abs 1 MRG als Aufwendungen zur Verbesserung des Mietgegenstandes angemessen zu berücksichtigen, sofern sie für den Untermieter von objektivem Nutzen sind.
- § 1096 ABGB
- § 4 MRG
- § 26 MRG
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 26.09.2014, 5 Ob 85/14g
- BG Innere Stadt Wien, 48 Msch 37/09p
- WOBL-Slg 2015/17
- LGZ Wien, 39 R 266/13a