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Berücksichtigung von notwendigen Investitionen für die Brauchbarmachung des Bestandgegenstandes bei der Bemessung des zulässigen Untermietzinses

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 28
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1963 Wörter, Seiten 45-47

30,00 €

inkl MwSt

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Die vom Hauptmieter zur Schaffung von Bestandobjekten getätigten Investitionen sind bei der Bestimmung des vom Untermieter zulässigerweise zu entrichtenden Mietzinses gem § 26 Abs 1 MRG als Aufwendungen zur Verbesserung des Mietgegenstandes angemessen zu berücksichtigen, sofern sie für den Untermieter von objektivem Nutzen sind.

  • § 1096 ABGB
  • § 4 MRG
  • § 26 MRG
  • Miet- und Wohnrecht
  • OGH, 26.09.2014, 5 Ob 85/14g
  • BG Innere Stadt Wien, 48 Msch 37/09p
  • WOBL-Slg 2015/17
  • LGZ Wien, 39 R 266/13a

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