


Durchsetzung dringender Erhaltungsmaßnahmen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 28
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2424 Wörter, Seiten 48-51
30,00 €
inkl MwSt




-
Eine vom Gesetz abweichende vertragliche Vereinbarung über die Erhaltungspflicht steht dem Minderheitsrecht auf Durchsetzung dringlicher Erhaltungsmaßnahme nach § 30 Abs 1 Z 1 WEG 2002 nicht entgegen. Dieses hat auch den der Gemeinschaft dienenden Zweck, die rasche Durchführung dringender Erhaltungsmaßnahmen betreffend allgemeine Teile und die Vermeidung ernster Schäden des Hauses sicherzustellen.
-
- Etzersdorfer, Ingmar
-
- § 30 Abs 1 Z 1 WEG
- OGH, 20.05.2014, 5 Ob 212/13g
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2015/19
- § 28 Abs 1 Z 1 WEG
- LGZ Wien, 39 R 212/13k
- BG Döbling, 9 Msch 11/12y
Eine vom Gesetz abweichende vertragliche Vereinbarung über die Erhaltungspflicht steht dem Minderheitsrecht auf Durchsetzung dringlicher Erhaltungsmaßnahme nach § 30 Abs 1 Z 1 WEG 2002 nicht entgegen. Dieses hat auch den der Gemeinschaft dienenden Zweck, die rasche Durchführung dringender Erhaltungsmaßnahmen betreffend allgemeine Teile und die Vermeidung ernster Schäden des Hauses sicherzustellen.
- Etzersdorfer, Ingmar
- § 30 Abs 1 Z 1 WEG
- OGH, 20.05.2014, 5 Ob 212/13g
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2015/19
- § 28 Abs 1 Z 1 WEG
- LGZ Wien, 39 R 212/13k
- BG Döbling, 9 Msch 11/12y