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Durchsetzung dringender Erhaltungsmaßnahmen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 28
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
2424 Wörter, Seiten 48-51

30,00 €

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Eine vom Gesetz abweichende vertragliche Vereinbarung über die Erhaltungspflicht steht dem Minderheitsrecht auf Durchsetzung dringlicher Erhaltungsmaßnahme nach § 30 Abs 1 Z 1 WEG 2002 nicht entgegen. Dieses hat auch den der Gemeinschaft dienenden Zweck, die rasche Durchführung dringender Erhaltungsmaßnahmen betreffend allgemeine Teile und die Vermeidung ernster Schäden des Hauses sicherzustellen.

  • Etzersdorfer, Ingmar
  • § 30 Abs 1 Z 1 WEG
  • OGH, 20.05.2014, 5 Ob 212/13g
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2015/19
  • § 28 Abs 1 Z 1 WEG
  • LGZ Wien, 39 R 212/13k
  • BG Döbling, 9 Msch 11/12y

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