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Beseitigungsanspruch; Tunlichkeit der Naturalrestitution
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 19
- Rechtsprechung, 861 Wörter
- Seiten 212-213
- https://doi.org/10.33196/bbl201605021202
20,00 €
inkl MwStAuch bei einem auf § 523 ABGB gestützten Begehren auf Wiederherstellung des früheren Zustands stellt sich die Frage der Tunlichkeit der Naturalrestitution (§ 1323 ABGB). Die Naturalrestitution durch Entfernung großer Mengen Gerölls, die infolge eines Straßenbaus auf ein unwegsames Waldgrundstück des Nachbarn abgerutscht sind, ist untunlich, wenn der Kostenaufwand dafür die eingetretene Wertminderung der Liegenschaft ganz erheblich übersteigen würde. Bei beschädigten Liegenschaften ist die Tunlichkeit der Naturalrestitution nur zu bejahen, wenn ein verständiger Eigentümer in der Lage des Geschädigten, der den Schaden selbst zu tragen hätte, ebenfalls diese Aufwendungen machen würde. Bei Untunlichkeit der Naturalrestitution ist der Beeinträchtigte auf den Ersatz der eingetretenen Wertminderung beschränkt.
- OGH, 24.05.2016, 1 Ob 62/16y
- Beseitigungsanspruch
- § 523 ABGB
- BBL-Slg 2016/203
- Baurecht
- Tunlichkeit der Naturalrestitution
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