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Judikaturtendenz schafft Haftungsrisiken: Regress des Bauunternehmers an der Örtlichen Bauaufsicht und dessen Abwehr
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 19
- Aufsatz, 4195 Wörter
- Seiten 173-179
- https://doi.org/10.33196/bbl201605017301
20,00 €
inkl MwStHat der ausführende Bauunternehmer dem Bauherrn einen Schaden verursacht und wurde dafür vom Bauherren in Anspruch genommen, so kann sich der Bauunternehmer an der einen Aufsichtsfehler zu verantwortenden örtlichen Bauaufsicht grundsätzlich regressieren. Die Haftungsanteile richten sich dabei stets nach dem jeweiligen – im Einzelfall abzuwägenden – Verschulden. Diesem (zumindest in Österreich bislang unterschätzten) Haftungsrisiko der ÖBA kann in der Praxis mit einer vorausschauenden Vertragsgestaltung und dem Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung begegnet werden.
- Seebacher, Georg
- Painsi, Alexander
- Andrieu, Lukas
- § 923 ABGB
- § 924 ABGB
- § 896 ABGB
- Gewährleistung
- Bauüberwachungsfehler
- Regress
- § 1304 ABGB
- Verschuldensanteile
- Solidarschuldnerausgleich
- Örtliche Bauaufsicht
- Schadenersatz
- § 933a ABGB
- Mitverschulden
- Aufsichtsfehler
- § 1301 ABGB
- § 1313a ABGB
- Solidarschuldverhältnis
- Bauunternehmer
- BBL 2016, 173
- Baurecht
- Regresszirkel
- § 1302 ABGB
- § 922 ABGB
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