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Keine Möglichkeit der Dereliktion von bloßen Miteigentumsanteilen
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 22
- Rechtsprechung, 81 Wörter
- Seiten 158-158
- https://doi.org/10.33196/bbl201904015801
20,00 €
inkl MwStDie Dereliktion von Miteigentumsanteilen und die Eintragung der Herrenlosigkeit von Miteigentumsanteilen ist nicht zulässig. Eine dennoch erfolgte Eintragung der Herrenlosigkeit eines Miteigentumsanteils ist daher nichtig und gemäß § 130 GBG von Amts wegen zu löschen. Demnach kommt auch die Aneignung eines herrenlosen Miteigentumsanteils nicht in Betracht. Der Miteigentümer der die Gemeinschaft nicht mehr aufrechterhalten will, muss gemäß § 830 die Aufhebung durch Teilungsklage verlangen.
- Keine Möglichkeit der Dereliktion von bloßen Miteigentumsanteilen
- OGH, 20.03.2019, 5 Ob 204/18p
- § 830 ABGB
- BBL-Slg 2019/154
- Baurecht
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