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Kurz, Thomas

BVA: Bekanntgabe nicht erforderlicher Subunternehmer, Unzulässigkeit kostenloser Leistungen

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Die fehlende Bekanntgabe „nicht erforderlicher“ Subunternehmer stellt keinen unbehebbaren Mangel dar.

Die Nachprüfungsbehörde ist nicht verpflichtet, bei der Prüfung der Antragslegitimation auch solche Ausscheidensgründe aufzugreifen, die nicht schon aufgrund der Akten des Vergabeverfahrens ersichtlich sind und dazu die Heranziehung eines Sachverständigen erforderlich wäre.

Eine Rabattgewährung in der Form, dass dem Auftraggeber eine „kostenlose“ Lieferung von Baustoffen und eine „kostenlose“ Bereitstellung von Fremdleistungen eingeräumt werden sollen, ist nicht darstellbar.

  • Kurz, Thomas
  • § 108 Abs 1 Z 2 BVergG
  • § 125 Abs 4 BVergG
  • BVA 24.9.2012, 24.09.2012, N/0068-BVA/09/2012-93, „ÖBB – Straßenbau Unterinntalstrecke“
  • Vergaberecht
  • RPA 2013, 21
  • Verbesserbarkeit von Angebotsmängeln, Nichtnennung von Subunternehmern, vertiefte Angebotsprüfung, Preisangemessenheit und betriebswirtschaftliche Erklär- und Nachvollziehbarkeit von Preisen

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