


VwGH: Prüfung der Kostenschätzung ist sehr wohl Aufgabe einer Vergabekontrollbehörde
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- RPABand 2013
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 1863 Wörter, Seiten 17-20
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Die Nachprüfungsbehörden haben von Amts wegen den maßgeblichen Sachverhalt zu ermitteln.
Die Nachnennung von Widerrufsgründen im Nachprüfungsverfahren ist zulässig.
Im Zweifel muss die Nachprüfungsbehörde den geschätzten Auftragswert durch einen Sachverständigen überprüfen lassen.
-
- Lehner, Beatrix
-
- § 39 Abs 2 AVG
- RPA 2013, 17
- § 56 AVG
- § 39 Abs 1 AVG
- § 139 Abs 2 Z 3 BVergG
- Widerrufsgründe, Offizialmaxime
- Budgetüberschreitung
- VwGH 25.9.2012, 25.09.2012, 2008/04/0054, „Abwasserbeseitigungsanlage für Marktgemeinden in NÖ“
- Vergaberecht
- § 52 AVG
Die Nachprüfungsbehörden haben von Amts wegen den maßgeblichen Sachverhalt zu ermitteln.
Die Nachnennung von Widerrufsgründen im Nachprüfungsverfahren ist zulässig.
Im Zweifel muss die Nachprüfungsbehörde den geschätzten Auftragswert durch einen Sachverständigen überprüfen lassen.
- Lehner, Beatrix
- § 39 Abs 2 AVG
- RPA 2013, 17
- § 56 AVG
- § 39 Abs 1 AVG
- § 139 Abs 2 Z 3 BVergG
- Widerrufsgründe, Offizialmaxime
- Budgetüberschreitung
- VwGH 25.9.2012, 25.09.2012, 2008/04/0054, „Abwasserbeseitigungsanlage für Marktgemeinden in NÖ“
- Vergaberecht
- § 52 AVG