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VwGH: Prüfung der Kostenschätzung ist sehr wohl Aufgabe einer Vergabekontrollbehörde

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
RPABand 2013
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
1863 Wörter, Seiten 17-20

20,00 €

inkl MwSt

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Die Nachprüfungsbehörden haben von Amts wegen den maßgeblichen Sachverhalt zu ermitteln.

Die Nachnennung von Widerrufsgründen im Nachprüfungsverfahren ist zulässig.

Im Zweifel muss die Nachprüfungsbehörde den geschätzten Auftragswert durch einen Sachverständigen überprüfen lassen.

  • Lehner, Beatrix
  • § 39 Abs 2 AVG
  • RPA 2013, 17
  • § 56 AVG
  • § 39 Abs 1 AVG
  • § 139 Abs 2 Z 3 BVergG
  • Widerrufsgründe, Offizialmaxime
  • Budgetüberschreitung
  • VwGH 25.9.2012, 25.09.2012, 2008/04/0054, „Abwasserbeseitigungsanlage für Marktgemeinden in NÖ“
  • Vergaberecht
  • § 52 AVG

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