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CO2-neutrales Fliegen oder doch nur Greenwashing?
- Originalsprache: Deutsch
- NR Band 3
- Judikatur, 1714 Wörter
- Seiten 471-473
- https://doi.org/10.33196/nr202304047101
9,80 €
inkl MwStDie Aktivlegitimation des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in Fällen irreführender Geschäftspraktiken nach § 2 UWG besteht nach dem klaren Wortlaut des § 14 Abs 1 3 Satz UWG ohne Einschränkung auf Verbraucherinteressen.
Insbesondere bei blickfangartigen Aussagen hätte es zur Vermeidung eines irreführenden Gesamteindrucks eines deutlich wahrnehmbaren Hinweises benötigt, mit dem über die einschränkenden Voraussetzungen über den Einsatz von nachhaltigem Flugkraftstoff ausreichend aufgeklärt wird. Eine bloße Aufklärung auf der – in der Werbung in kleiner Schrift angegebenen – Website bzw auf einer der vielen Unterseiten ist jedenfalls nicht ausreichend.
Das LG Korneuburg hatte sich unlängst mit der Zulässigkeit von Werbung mit CO2-neutralen Flugreisen auseinanderzusetzen. Dabei beurteilte es unter anderem die Werbeaussagen „CO2-neutral zur Biennale fliegen? Für uns keine Kunst!“ und „Der Einsatz von nachhaltigem Flugkraftstoff (Sustainable Aviation Fuels, SAF) macht CO2-neutrale Flugreisen schon heute möglich“, mangels aufklärender Hinweise und unklarer Informationen als irreführend gemäß § 2 UWG.
- Androsch-Lugbauer, Markus
- NR 2023, 471
- LG Korneuburg, 29.06.2022, 29 Cg 62/22z
- Irreführung
- UWG
- § 2 UWG
- Nachhaltigkeitsrecht
- Greenwashing
- § 1 UWG
- umweltbezogene Werbung
- § 14 UWG
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