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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Das neue Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz – VirtGesG
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 22
- Aufsatz, 4361 Wörter
- Seiten 168-175
- https://doi.org/10.33196/ges202304016801
9,80 €
inkl MwStMit dem VirtGesG wird die Abhaltung virtueller Gesellschafterversammlungen in das Dauerrecht überführt. Im Unterschied zum COVID-19-GesG sollen solche Gesellschaftersammlungen aber nur zulässig sein, wenn dies in Satzung bzw im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. Dabei sind verschiedene Satzungsgestaltungen denkbar. Organversammlungen unterliegen aber nicht dem Anwendungsbereich des VirtGesG.
- Ebner, Gabriel
- Simonishvili, Zurab
- § 34 GmbHG
- Umlaufbeschluss
- § 1 VirtGesG
- Börsenotierung
- Gesellschaftsrecht
- Aktiengesellschaft
- § 5 VirtGesG
- § 3 VirtGesG
- Virtuelle Versammlung
- § 2 VirtGesG
- § 4 VirtGesG
- § 92 AktG
- GES 2023, 168
- § 102 AktG