Das neue Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz – VirtGesG
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- GESBand 22
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 4361 Wörter, Seiten 168-175
9,80 €
inkl MwSt
Mit dem VirtGesG wird die Abhaltung virtueller Gesellschafterversammlungen in das Dauerrecht überführt. Im Unterschied zum COVID-19-GesG sollen solche Gesellschaftersammlungen aber nur zulässig sein, wenn dies in Satzung bzw im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. Dabei sind verschiedene Satzungsgestaltungen denkbar. Organversammlungen unterliegen aber nicht dem Anwendungsbereich des VirtGesG.
- Ebner, Gabriel
- Simonishvili, Zurab
- § 34 GmbHG
- Umlaufbeschluss
- § 1 VirtGesG
- Börsenotierung
- Gesellschaftsrecht
- Aktiengesellschaft
- § 5 VirtGesG
- § 3 VirtGesG
- Virtuelle Versammlung
- § 2 VirtGesG
- § 4 VirtGesG
- § 92 AktG
- GES 2023, 168
- § 102 AktG