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Keine Gesellschafterstellung an nicht mehr existenter GmbH – keine Fortsetzung einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten Gesellschaft

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An einer nicht mehr existenten Gesellschaft kann es keine Gesellschafterstellung mehr geben.

Bei einer gemäß § 40 FBG im Firmenbuch wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH können die Gesellschafter, wenn sich nachträglich Vermögen der Gesellschaft herausstellt, keinen die Auflösung der Gesellschaft beseitigenden Fortsetzungsbeschluss fassen. Diesfalls ist zwingend eine Nachtragsliquidation durchzuführen.

  • § 78 Abs 1 GmbHG
  • § 93 Abs 5 GmbHG
  • Geschäftsanteile
  • GmbH
  • Nachtragsliquidation
  • Gesellschaftsrecht
  • § 40 FBG
  • § 76 Abs 1 GmbHG
  • GES 2023, 191
  • Vermögenslosigkeit
  • OGH, 25.01.2023, 6 Ob 244/22h

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