Treuepflicht bei der Auseinandersetzung der Gesellschaft
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 22
- Judikatur, 942 Wörter
- Seiten 187 -188
- https://doi.org/10.33196/ges202304018701
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Bei der Auseinandersetzung der Gesellschaft geht es um eigennützige Rechte des Gesellschafters, die primär seinen Interessen dienen.
Die Verletzung von Treuepflichten der Gesellschafter hat im Liquidationsstadium nicht mehr das gleiche Gewicht wie während der Geschäftstätigkeit einer werbenden Gesellschaft.
Ist die Kündigung der Gesellschaft durch einen Gesellschafter bereits ausgesprochen und vereinbaren die Gesellschafter in der Folge einen gegenüber dem Gesellschaftsvertrag früheren Stichtag des Ausscheidens des kündigenden Gesellschafters, so handelt der verbleibende Gesellschafter nicht unredlich, wenn der vorgezogene Stichtag so gewählt wird, dass der ausscheidende Gesellschafter am Gewinn aus einem bestimmten Geschäft nicht mehr teilnehmen kann.
- Offene Gesellschaft
- OGH, 25.01.2023, 6 Ob 51/22a
- Auseinandersetzung
- § 1186 ABGB
- GES 2023, 187
- Gesellschaftsrecht
- Treuepflicht
- § 137 UGB
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