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Lehner, Martin

Übergang des wirtschaftlichen Eigentums mit dem Verfügungsgeschäft (Closing)

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Bei standardisierten vertraglichen Regelungen geht bei einem Unternehmenskauf das wirtschaftliche Eigentum erst mit dem Verfügungsgeschäft (Closing) und nicht schon mit dem Verpflichtungsgeschäft (Signing) über.

  • Lehner, Martin
  • § 9 Abs 7 KStG aF
  • BFG, 20.03.2023, RV/3100008/2017
  • GES 2023, 197
  • Wirtschaftliches Eigentum
  • Gesellschaftsrecht
  • Firmenwertabschreibung Gruppenbesteuerung
  • § 11 Abs 1 Z 4 KStG aF

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