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Thenner, Emilia

Der irreführende oder falsche Informationsrealakt

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Das OLG Wien ging in seinen ersten Entscheidungen zum „Corona-Ischgl-Komplex“ davon aus, dass die vom Land Tirol herausgegebene Medieninformation vom 5.3.2020 als eine „in Vollziehung der Gesetze“, demnach hoheitlich, ausgeführte Handlung zu qualifizieren sei, die inhaltlich falsch bzw irreführend, und – weil sie wider besseren Wissens erfolgte – rechtswidrig und schuldhaft (weil unvertretbar) gewesen ist. Dies löse eine grundsätzliche Haftung der Republik Österreich als beklagte Partei aus.

  • Thenner, Emilia
  • § 1 AHG
  • EpiG
  • Art 10 Abs 1 Z 12 B-VG
  • Informationsrealakt
  • JURIDIKUM 2023, 146
  • Amtshaftung
  • Informationspflicht
  • Art 2 EMRK
  • Corona
  • Rechtsphilosophie und Politik
  • Ischgl

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