Die Betrauung eines Fachmanns entlastet den Eigentümer eines Baums von der Haftung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZRBBand 10
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 774 Wörter, Seiten 70-71
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Schäden, die durch das Umstürzen von Bäumen verursacht werden, sind im Wege der Analogie in den Anwendungsbereich von § 1319 ABGB einzubeziehen.
Der Eigentümer hat im Fall der Schädigung durch das Umstürzen eines Baumes zu behaupten und zu beweisen, dass er alle Vorkehrungen getroffen hat, die vernünftigerweise nach den Umständen von ihm erwartet werden können.
Das Maß der Zumutbarkeit geeigneter Vorkehrungen gegen den Schadenseintritt bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls.
- § 1319 ABGB
- OGH, 26.05.2020, 2 Ob 50/20x
- Schadenersatz
- Baum
- ZRB 2021, 70
- Windbruch
- Baurecht
- Gebäudehaftung
- Sturmschaden