Die Kapitalgrenze für den Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 2 Satz 2 AktG nach dem RÄG 2014
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 2017
- Aufsatz, 6518 Wörter
- Seiten 184 -191
- https://doi.org/10.33196/ges201704018401
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Infolge des geänderten bilanziellen Ausweises eigener Aktien und einer nicht durchdachten Beibehaltung der Anknüpfung der Kapitalgrenze des § 65 Abs 2 Satz 2 AktG an die Rücklage für eigene Anteile, obwohl diese nunmehr eine gänzlich andere Funktion erfüllt als die bisher in § 225 Abs 5 UGB aF vorgesehene Rücklage und auch nach völlig anderen Kriterien bemessen wird, ist es bei der Kapitalgrenze zu einer empfindlichen Schutzlücke gekommen, die überdies noch richtlinienwidrig ist. Das Problem wird im vorliegenden Beitrag – wohl erstmals in der Literatur – aufgezeigt sowie ein Vorschlag für eine Lösung erstattet.
- Karollus, Martin
- Rücklage für eigene Anteile
- eigene Aktien (Anteile)
- GES 2017, 184
- § 71 Abs 2 dAktG
- § 229 Abs 1a UGB
- Abzugsmethode
- Gesellschaftsrecht
- § 65 Abs 2 AktG
- § 272 Abs 1a dHGB
- Kapitalgrenze