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Genehmigungspflichten zwischen Privatstiftung und einer Gesellschaft, bei der ein Stiftungsvorstand Gesellschafter-Geschäftsführer ist

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§ 17 Abs 5 PSG ist analog auf jene Teile anzuwenden, in denen die Privatstiftung nicht mit einem Vorstandsmitglied persönlich, sondern mit einer Gesellschaft, bei der ein Vorstandsmitglied einziger Gesellschafter ist, Rechtsgeschäfte abschließt. Auch solche Rechtsgeschäfte bedürfen der Genehmigung aller übrigen Mitglieder des Stiftungsvorstandes und des Gerichts.

  • § 167 Abs 3 ABGB
  • Insichgeschäft
  • GES 2017, 195
  • Privatstiftung
  • Gesellschaftsrecht
  • § 865 ABGB
  • § 17 Abs 5 PSG
  • Doppelvertretung
  • OGH, 27.04.2017, 2 Ob 52/16k
  • Genehmigung

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