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Birnbauer, Wilhelm

Firmenbuch-Praxis

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Der Notgeschäftsführer gem § 15a GmbHG hat gegen die Gesellschaft Anspruch auf Ersatz von Barauslagen und auf Entlohnung, dieser ist im Verfahren außer Streitsachen durchzusetzen (RIS-Justiz RS0108683). Ist das Entlohnungsbegehren des Notgeschäftsführers auch nur teilweise berechtigt, so hat das Firmenbuchgericht nicht bloß den Anspruch des Notgeschäftsführers auf Ersatz seiner Barauslagen und Entlohnung zu bestimmen, sondern einen in das Vermögen der GmbH vollstreckbaren Exekutionstitel zu schaffen (OGH 20.06.2002, 6 Ob 184/01d).

  • Birnbauer, Wilhelm
  • GES 2017, 206
  • Gesellschaftsrecht

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