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Schneeberger, David

Die Parlamentarische Bundesheerkommission

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Die Parlamentarische Bundesheerkommission (PBHK) sorgt als Hilfsorgan des Nationalrates für die parlamentarische Kontrolle des Bundesheeres. Sie sichert die Freiheits- und Grundrechte von Staatsbürger_innen in ihrer Rolle als Soldat_innen. Sie setzt sich, ähnlich zur Volksanwaltschaft, aus drei wechselnden Vorsitzenden und einer flexiblen Zahl von mindestens sechs weiteren Mitgliedern zusammen. Als Hauptaufgabe prüft sie (außerordentliche) Beschwerden und beschließt Empfehlungen an den_die Bundesminister_in für Landesverteidigung. Sie besitzt ein amtswegiges Prüfrecht und kann Prüfbesuche durchführen. Ihre Tätigkeit wird jährlich in Tätigkeitsberichten dem Nationalrat vorgelegt. Dies ermöglicht die Ausübung politischer Kontrolle. Parallelen zur Volksanwaltschaft bestehen, was die (weitere) Existenzberechtigung der PBHK in Frage stellt.

  • Schneeberger, David
  • Bundesministerium für Landesverteidigung
  • Bundesheer
  • § 29 Abs 2 lit k GOGNR
  • amtswegige Prüfung
  • außerordentliche Beschwerde
  • § 61 Abs 36 WG
  • § 21 Abs 3 WG
  • parlamentarische Kontrolle
  • Stellungnahme zu Milizübungen
  • rechtsschutzergänzende Einrichtung
  • Prüfbesuche
  • Weisungsfreiheit
  • Vorsitzende
  • Jahresbericht
  • PBK
  • § 20a GOGNR
  • Volksanwaltschaft
  • Büro der Parlamentarischen Bundesheerkommission
  • Missstandskontrolle
  • PBHK
  • Empfehlungen
  • § 87 Abs 4 GOGNR
  • Rechtsphilosophie und Politik
  • JURIDIKUM 2023, 531
  • § 4 WG
  • Parlamentarische Bundesheerkommission

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