Die parlamentarische Kontrolle der Staatsanwaltschaft
- Originalsprache: Deutsch
- JURIDIKUMBand 2023
- thema: Parlamentarische Kontrolle, 5131 Wörter
- Seiten 542 -553
- https://doi.org/10.33196/juridikum202304054201
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Die Staatsanwaltschaft wird aktuell von mehreren Seiten umfassend kontrolliert. Einerseits systemintern innerhalb der einzelnen Staatsanwaltschaften, durch die Oberstaatsanwaltschaften sowie von der Justizministerin. Andererseits aber auch durch sonstige Instrumente, wozu etwa die ordentlichen Gerichte und das Parlament zählen. Das Parlament übt seine ex post Kontrolle dabei indirekt über das Interpellations- und Resolutionsrecht, die politische und rechtliche Verantwortlichkeit, Untersuchungssauschüsse und Berichte aus, wobei die Effektivität oft an der Verfassungswirklichkeit scheitert. Da die Weisungskompetenz der Justizministerin in der Kritik steht, wird nun die Schaffung einer unabhängigen Generalstaatsanwaltschaft angedacht. Diese Neugestaltung führt zwangsläufig zu einer Abänderung der bisherigen Kontrollrechte, wobei die nachträgliche Kontrolle durch das Parlament jedenfalls erhalten bleiben und die laufende, korrigierende Kontrolle durch Gerichte erfolgen soll.
- Innerhofer, Julia
- § 142 B-VG
- § 37 StAG
- § 29a StAG
- § 8 StAG
- § 53 B-VG
- § 108a StPO
- Verantwortlichkeit
- § 4 BMG
- § 30 StAG
- Gerichte
- § 10a StAG
- Untersuchungsausschüsse
- § 195 StPO
- JURIDIKUM 2023, 542
- § 76 B-VG
- § 8a StAG
- Interpellationsrecht
- § 94 GOG
- § 106 StPO
- § 24 DSG
- § 47a StPO
- § 29c StAG
- § 121 B-VG
- Staatsanwaltschaft
- § 122 B-VG
- § 74 B-VG
- § 52 B-VG
- § 90a B-VG
- § 194 StPO
- Parlament
- § 148c B-VG
- Gerichtsbarkeit
- § 29 StAG
- § 91 GOG
- Resolutionsrecht
- Berichte
- § 108 StPO
- Kontrolle
- Justizministerin
- § 147 StPO
- § 93 GOG
- Generalstaatsanwaltschaft
- Rechtsphilosophie und Politik
- § 5 StAG
- Demokratie
- Weisungen
- § 36 StAG
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