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Hiesel, Martin

Parlamentarische Kontrolle und Volksanwaltschaft

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Die Volksanwaltschaft (VA) ist als nachprüfendes Verwaltungskontrollorgan dem rechtsstaatlichen, als parlamentarisches Hilfsorgan dem demokratischen Prinzip in besonderer Weise verbunden. Als nachprüfendes Verwaltungskontrollorgan ergänzt sie den gerichtlichen Rechtsschutz, indem sie dann prüfen kann, wenn ein Rechtsmittel nicht oder nicht mehr zur Verfügung steht. Zudem kann sie auch dann einschreiten, wenn keine subjektiven Rechte verletzt wurden oder ein Verhalten zwar rechtskonform, aber wenig serviceorientiert ist. Sie kann in vielen Fällen den Bürgerinnen und Bürgern auch erklären, warum die Verwaltung rechtskonform vorgegangen ist. Als parlamentarisches Hilfsorgan, das seine Tätigkeit unabhängig vom Parlament ausübt, liefert sie schließlich laufend Anregungen zur Weiterentwicklung der Gesetzeslage und zum möglichen Gebrauch der parlamentarischen Kontrollrechte.

  • Hiesel, Martin
  • Art 148h B-VG
  • Art 148e B-VG
  • Art 148f B-VG
  • Art 148c B-VG
  • politische Kontrolle
  • Verwaltungskontrolle
  • JURIDIKUM 2023, 521
  • parlamentarische Kontrolle
  • Art 148a B-VG
  • Missstand
  • Art 148d B-VG
  • Verfassungsrecht
  • Parlament
  • Volksanwaltschaft
  • Art 148g B-VG
  • Volksanwaltschaftsgesetz
  • Art 148b B-VG
  • Art 148j B-VG
  • Art 148i B-VG
  • Rechtsphilosophie und Politik

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