„(Nicht) jede unzüchtige Berührung“
- Originalsprache: Deutsch
- JURIDIKUMBand 2023
- recht & gesellschaft, 3619 Wörter
- Seiten 443 -450
- https://doi.org/10.33196/juridikum202304044301
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Franz Matyas ist einer von rund 1.300 Beschuldigten, die zwischen 1938 und 1945 in Wien aufgrund ihrer Homosexualität gerichtlich verfolgt wurden. An seinem Beispiel wird die NS-Rechtsprechung in Österreich zum Straftatbestand „Unzucht wider die Natur“ gegen gleichgeschlechtlich liebende Menschen (§ 129 Ib StG) untersucht. Als Ausgangspunkt dient ein konkreter Strafprozess, der im Jänner 1940 am „Landgericht Wien“ stattfand und vom Angeklagten beim Reichsgericht in Leipzig bekämpft wurde. Außerdem wird auf allgemeine rechtsgeschichtliche Aspekte näher eingegangen: Welche Folgen hatte der Nationalsozialismus für die Gerichtsorganisation in Österreich? Als Hauptquellen dienen insbesondere die vom Zentrum QWIEN erfassten Strafgerichtsakten aus den Jahren 1938 bis 1945. Sie zeigen ein Spannungsfeld zwischen vordergründiger Objektivität und gezielter Unterdrückung gegenüber Homosexuellen in Österreich.
- Paulitsch, Luis
- Aufarbeitung
- JURIDIKUM 2023, 443
- Rechtsgeschichte
- QWIEN
- Strafprozessordnung
- § 281 StPO
- § 54 StG
- Nationalsozialismus
- Unzucht
- Homosexualität
- LGBTQI*
- § 175 RStGB
- Strafgesetzbuch
- Nichtigkeitsbeschwerde
- § 129 StGB
- Rechtsphilosophie und Politik
- Reichsgericht
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