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Heft 4, Dezember 2023, Band 2023
Grenzorgane für Informationsbegehren des Untersuchungsausschusses
- Originalsprache: Deutsch
- JURIDIKUM Band 2023
- thema: Parlamentarische Kontrolle, 6775 Wörter
- Seiten 494-509
- https://doi.org/10.33196/juridikum202304049401
10,00 €
inkl MwStFordert ein Untersuchungsausschuss Minister:innen und anderen Organe zur Informationsübermittlung auf, so haben diese grundsätzlich alle untersuchungsgegenständlichen Akten und Unterlagen vorzulegen. Darüber, was untersuchungsgegenständlich ist und was nicht, herrscht nicht immer Einigkeit. Zur Entscheidung über diese Meinungsverschiedenheiten ist nach Art 138b Abs 1 Z 4 B-VG der VfGH zuständig. Am Beispiel des Verfahrens UA 1/2021, das mit einer Exekutionsführung gegen den damaligen Finanzminister endete, wird der Ablauf eines Informationsbegehrens durchgespielt und in sieben Schritten gezeigt, welche weiteren Akteure und Umstände Einfluss darauf haben können, ob bestimmte Daten letztlich dem Untersuchungsausschuss vorgelegt werden.
- Dirlinger, Toni
- Vorlage
- JURIDIKUM 2023, 494
- Meinungsverschiedenheiten
- Ibiza
- Art 138b B-VG
- § 27 VO-UA
- Art 146 B-VG
- Untersuchungsausschuss
- Grenzorgan
- Unterlagen
- Informationen
- Art 53 B-VG
- E-Mails
- Akten
- Daten
- Exekution
- Art 6 DSGVO
- Datenschutz
- Bundespräsident
- Rechtsphilosophie und Politik
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