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Novak, Manfred

Die Relevanz der „Geschlechterparität“ für die Beschlussfähigkeit universitärer Gremien

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Mit der UG-Novelle BGBl I 2015/21 wurde die Vertretung von Frauen in universitären Kollegialorganen insofern neu gestaltet als die bisherige 40-Prozent-Quote durch einen nunmehr als „Geschlechterparität“ bezeichneten Frauenanteil von 50 Prozent ersetzt wurde. Unabhängig von diesen Änderungen stellt sich die grundsätzliche Frage, ob dieser Anteil lediglich bei der Einsetzung universitärer Gremien, oder auch im fortlaufenden Sitzungsbetrieb gewahrt sein muss. Eine Fragestellung, die wesentlich für die vom Senat obligatorisch und fakultativ eingerichteten Kollegialorgane von Bedeutung ist.

  • Novak, Manfred
  • NHZ 2015, 78

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