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Hauser

Hre 168: Erfordernis des Vorliegens einer Forschungsstrategie als Akkreditierungsvoraussetzung für eine Privatuniversität

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Aus der Bestimmung des § 2 Abs 2 Z 5 PUG (bzw § 2 Abs 1 Z 5 UniAkkG [außer Kraft]), worin die Verbindung von Forschung und Lehre als einer der Grundsätze für die Tätigkeit einer Privatuniversität definiert ist, lässt sich das Erfordernis des Vorliegens einer Forschungsstrategie für die Akkreditierung als Privatuniversität ableiten.

Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria hat im Zeitpunkt ihrer Entscheidung auf Basis der geltenden (neuen) Rechtsvorschriften vorzugehen.

  • Hauser
  • § 2 Abs 2 Z 5 PUG
  • VwGH, 21.01.2015, 2013/10/0201
  • § 6 HS-QSG
  • § 9 Abs 1 Z 1 HS-QSG
  • NHZ 2015, 98

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