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Zeitschrift für Informationsrecht
Heft 5, November 2014, Band 2014
Digitalisierung von Werken im Bestand einer Bibliothek zur Bereitstellung an elektronischen Leseplätzen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIR Band 2014
- Judikatur, 2578 Wörter
- Seiten 428-431
- https://doi.org/10.33196/ziir201405042801
20,00 €
inkl MwStDer Begriff „Regelungen über Verkauf und Lizenzen“ in Art 5 Abs 3 Buchst n der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist in dem Sinne zu verstehen, dass der Rechtsinhaber und eine in dieser Bestimmung genannte Einrichtung, wie eine öffentlich zugängliche Bibliothek, für das betroffene Werk einen Lizenz- oder Nutzungsvertrag geschlossen haben müssen, in dem die Bedingungen für die Nutzung des Werks durch die Einrichtung festgelegt sind.
Art 5 Abs 3 Buchst n in Verbindung mit Art 5 Abs 2 Buchst c der Richtlinie 2001/29 ist dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat nicht verwehrt, öffentlich zugänglichen Bibliotheken, die unter diese Bestimmungen fallen, das Recht einzuräumen, in ihren Sammlungen enthaltene Werke zu digitalisieren, wenn diese Vervielfältigungshandlung erforderlich ist, um den Nutzern diese Werke auf eigens hierfür eingerichteten Terminals in den Räumlichkeiten dieser Einrichtungen zugänglich zu machen.
Art 5 Abs 3 Buchst n der Richtlinie 2001/29 ist dahin auszulegen, dass er nicht Handlungen erfasst wie das Ausdrucken von Werken auf Papier oder ihr Speichern auf einem USB-Stick, die von Nutzern auf Terminals vorgenommen werden, die in unter diese Bestimmung fallenden öffentlich zugänglichen Bibliotheken eigens eingerichtet sind. Solche Handlungen können allerdings gegebenenfalls durch die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Ausnahmen und Beschränkungen gemäß Art 5 Abs 2 Buchst a oder b dieser Richtlinie gestattet sein, sofern im Einzelfall die in diesen Bestimmungen festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.
- Richtlinie 2001/29/EG
- Nutzung von Werken zu Forschungszwecken
- EuGH, 11.09.2014, C-117/13, „Technische Universität Darmstadt / Eugen Ulmer KG“
- Art 2, 3 und 5 Abs 3 Buchst n der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft
- § 56b öUrhG
- Zugänglichmachung des Werks auf eigens hierfür eingerichteten Terminals, die es ermöglichen, das Werk auf Papier auszudrucken oder auf einem USB-Stick zu speichern.
- private Studien
- § 52b dUrhG
- Medienrecht
- Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
- ZIIR 2014, 428
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