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Zeitschrift für Informationsrecht
Heft 5, November 2014, Band 2014
Verstoß gegen Informationspflichten im ECG und unterlassene Meldung bei der Datenschutzbehörde als Irreführung und Lauterkeitsverstoß
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIR Band 2014
- Judikatur, 3903 Wörter
- Seiten 416-422
- https://doi.org/10.33196/ziir201405041601
20,00 €
inkl MwStEin Unternehmen (hier: vollkonzessioniertes Reisebüro) verstößt gegen § 5 Abs 1 Z 1, 4, 5 und 6 ECG, wenn es auf seiner Website bzw den damit verknüpften Plattformen „Facebook“ und „Google Plus“ nicht alle dort aufgezählten Angaben (Firmenname, Firmenbuchnummer, Firmenbuchgericht, zuständige Aufsichtsbehörde, zuständige Kammer samt anwendbare gewerbe- oder berufsrechtliche Vorschriften und den Zugang zu diesen) ersichtlich macht.
Dieses Verhalten ist geeignet, es Vertragspartnern schwerer zu machen, vertragliche Ansprüche gegen das Unternehmen geltend zu machen, und stellt damit einen spürbaren Lauterkeitsverstoß zulasten der Mitbewerber nach § 1 Abs 1 Z 1 UWG dar. Zugleich handelt es sich auch um ein irreführendes Verhalten iS des § 2 Abs 4 UWG.
Die vom beklagten Auftraggeber entgegen §§ 17 ff DSG unterlassene Meldung bei der Datenschutzkommission betreffend die Verwendung und Verarbeitung nutzerseitig zur Verfügung gestellter Daten stellt eine Gesetzesverletzung vor. Dass diese auch geeignet sei, dem beklagten Unternehmen einen sachlich nicht gerechtfertigten Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern zu verschaffen, muss der Kläger zumindest behaupten und entsprechend dartun.
Die Bezeichnung eines beklagten Unternehmens als „vollkonzessioniertes Reisebüro“ täuscht dann nicht über den Umfang der Befugnis, wenn sie nur wahrheitsgemäß auf eine von der Beklagten erworbene Befähigung (hier: Konzession für das Reisebürogewerbe als Voraussetzung ihrer Gewerbeausübung nach der Rechtslage vor der GewRNov 2002, BGBl I 111/2002) hinweist.
Leitsätze verfasst von Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M.
- Thiele, Clemens
- Geschäftspraktiken, irreführende
- Kaufentscheidung, unsachliche
- Standardanwendung
- ZIIR 2014, 416
- § 4 ECG
- § 1 Abs 1 Z 1 UWG
- Meldefreiheit, keine
- Impressum
- § 18 Abs 2 DSG
- Meldung bei Datenschutzbehörde
- OGH, 24.06.2014, 4 Ob 59/14a, Dienst der Informationsgesellschaft
- § 5 ECG
- MA001 StMV 2004
- Internetauftritt
- § 17 DSG
- Offenlegungspflicht
- Rechtsbruch
- Fernabsatz
- Informationspflicht, Verletzung
- Reiseunternehmen
- Kontaktaufnahme
- § 2 UWG
- § 21 DSG
- § 1 Abs 4 Z 7 UWG
- § 6 ECG
- § 5 Abs 1 Z 1 ECG
- Identifizierung
- Medienrecht
- Einzelfalls, Umstände des
- Irreführungseignung
- Datenverarbeitungsregister
- Spürbarkeit, fehlende.
- Diensteanbieter
- § 19 DSG
- E-Commerce
- Firmenbuch
- Wesentlichkeit
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