Zum Hauptinhalt springen

Eigentümerwechsel allein nimmt der Wohnung nicht den Charakter einer Werkswohnung

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Wohnungen, die aufgrund eines Dienstverhältnisses oder im Zusammenhang mit einem solchen als Werkswohnung überlassen werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich des MRG. Ein Eigentümerwechsel allein nimmt der Wohnung nicht den Charakter einer Werkswohnung iSd § 1 Abs 2 Z 2 MRG, weshalb dieser also nicht zur Umwandlung eines von den Bestimmungen des MRG ausgenommenen Benützungsverhältnisses in einen nach dem MRG geschützten Mietvertrag führt. Eine solche Umwandlung kann auch konkludent erfolgen, wobei dafür aber strenge Maßstäbe anzusetzen sind.

  • BG Bad Ischl, 12 C 27/19y
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 1 Abs 2 Z 2 MRG
  • LG Wels, 22 R 109/20s
  • WOBL-Slg 2022/22
  • OGH, 18.02.2021, 6 Ob 174/20m

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!