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Fidler, Philipp

Zulässigkeit und gerichtliche Wahrnehmung eines allgemeinen Genehmigungsvorbehalts für Tierhaltung in AGB

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Ein in einem Formularmietvertrag beinhalteter unbeschränkter Genehmigungsvorbehalt, durch den auch die Haltung von Kleintieren einfach untersagt werden könnte, ist gröblich benachteiligend. Eine entsprechende Verbotsklausel und ein inhaltlich nicht beschränkter Genehmigungsvorbehalt können nicht völlig unterschiedlich beurteilt werden. Aus diesem Grund ist die nichtige Klausel (von Amts wegen) nicht zu berücksichtigen und dispositives Recht anzuwenden. Danach ist das Halten der üblichen Haustiere, insb von Hunden und Katzen, regelmäßig erlaubt.

  • Fidler, Philipp
  • § 1098 ABGB
  • LGZ Wien, 40 R 64/21i
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2022/27
  • OGH, 19.10.2021, 10 Ob 24/21h
  • § 879 Abs 3 ABGB

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