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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Einlagenrückgewähr zugunsten Dritter – Anforderung an Prozessvorbringen
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 21
- Judikatur, 521 Wörter
- Seiten 298-298
- https://doi.org/10.33196/ges202206029801
9,80 €
inkl MwStEin Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr wirkt gegenüber Dritten, die nicht Gesellschafter sind
bei Kollusion, aber auch
in jenen Fällen, in denen der Gesellschafter bewusst zum Nachteil der Gesellschaft handelt und der Dritte davon gewusst hat oder sich der Missbrauch ihm gerade aufdrängen musste.
Das Prozessvorbringen der Gesellschaft bloß dahingehend, dass eine unzulässige Einlagenrückgewähr vorliegt, reicht daher nicht aus, um eine Rückgabepflicht des Dritten bzw. ein Leistungsverweigerungsrecht diesem gegenüber schlüssig zu begründen.
- Kollusion
- GES 2022, 298
- § 82 GmbHG
- Gesellschaftsrecht
- Einlagenrückgewähr
- Dritte
- Missbrauch der Vertretungsmacht
- OGH, 24.08.2022, 7 Ob 99/22t
- § 226 Abs 1 ZPO