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Zeitschrift für Steuerstrafrecht und Steuerverfahren
Empfängerbenennung nach § 162 BAO bei „Scheinunternehmen“ als Empfänger der abgesetzten Beträge
- Originalsprache: Deutsch
- ZSS Band 2
- Schwerpunkt: Empfängerbenennung Und Abzugsverbote, 4465 Wörter
- Seiten 101-108
- https://doi.org/10.33196/zss202002010101
9,80 €
inkl MwStSeit der Einführung des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes kommt es (insbesondere in der Baubranche) vor, dass der Empfänger der abgesetzten Beträge als ein „Scheinunternehmen“ iSd § 8 SBBG qualifiziert wird. Es stellt sich dann die Frage, ob Beträge, die an diese Unternehmen gezahlt wurden, ertragsteuerlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzbar sind. Zur Beantwortung werden die angewandten Bestimmungen sowie die dazu ergangene Rechtsprechung analysiert.
- Twardosz, Benjamin
- Empfängerbenennung
- § 162 BAO
- § 8 SBBG
- § 4 Abs 4 EStG
- Scheinunternehmen
- ZSS 2020, 101
- § 16 Abs 1 EStG
- Sozialbetrugsunternehmen
- § 20 Abs 1 Z 9 EStG
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