Erste VwGH-Entscheidung zum Zuschlag zur Körperschaftsteuer wegen verweigerter Empfängerbenennung
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 2017
- Angrenzendes Steuerrecht, 2166 Wörter
- Seiten 444 -447
- https://doi.org/10.33196/ges201708044401
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Der mit dem BBKG 2010 eingeführte „Zuschlag zur Körperschaftsteuer“ gemäß § 22 Abs 3 KStG 1988 wird verhängt, wenn eine Körperschaft auf Verlangen der Abgabenbehörde Empfänger oder Gläubiger von ihr geleisteten „Beträgen“ nicht genau bezeichnet. Nach Ansicht des VwGH umfassen diese Beträge nicht nur geltend gemachte Betriebsausgaben, sondern erstrecken sich auch Aufwendungen, die seitens der Körperschaft steuerlich gar nicht aufwandswirksam erfasst worden sind.
- Renner, Bernhard
- Empfängerbenennung
- § 162 BAO
- BFG, 27.10.2015, RV/5100234/2015
- Betrag
- Gesellschaftsrecht
- Zuschlag
- VwGH, 14.09.2017, Ro 2016/15/0004
- § 22 Abs 3 KStG
- Betriebsausgabe
- GES 2017, 444