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Birnbauer, Wilhelm

Freiwillige Beendigung der Gründungsprivilegierung einer GmbH

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Gem § 10b Abs 5 S 1 GmbHG kann die Gründungsprivilegierung durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages beendet werden, wobei vor der Anmeldung der Vertragsänderung die Mindesteinzahlungserfordernisse nach § 10 Abs 1 GmbHG idgF zu erfüllen sind.

  • Birnbauer, Wilhelm
  • GES 2014, 394
  • Gesellschaftsrecht

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