


Kredit an eine nahestehende Gesellschaft als verdeckte Ausschüttung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- GESBand 2014
- Inhalt:
- Angrenzendes Steuerrecht
- Umfang:
- 3176 Wörter, Seiten 411-416
9,80 €
inkl MwSt




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(Darlehens-)Vereinbarungen zwischen Körperschaften und Anteilseignern bzw Nahestehenden müssen ausreichend klar sein und einem Fremdvergleich standhalten. Ist dies nicht der Fall (zB keine schriftliche Kreditvereinbarung, fehlende Besicherung, geringfügige Tilgungen langfristig keine Kündigungsmöglichkeit, keine Fixierung der Höhe des Kreditrahmens), liegt eine verdeckte Ausschüttung vor. Die erforderlichen Kriterien müssen in jenem Zeitpunkt gegeben sein, ab dem die Vereinbarung Anwendung finden soll. Rückwirkende Vereinbarungen sind unbeachtlich.
-
- Renner, Bernhard
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- Fremdvergleich
- Gesellschaftsrecht
- Darlehen
- BFG, 05.05.2014, RV/6100388/2009, (rkr)
- § 8 Abs 2 KStG
- GES 2014, 411
- Verdeckte Ausschüttung
- Trennungsprinzip.
(Darlehens-)Vereinbarungen zwischen Körperschaften und Anteilseignern bzw Nahestehenden müssen ausreichend klar sein und einem Fremdvergleich standhalten. Ist dies nicht der Fall (zB keine schriftliche Kreditvereinbarung, fehlende Besicherung, geringfügige Tilgungen langfristig keine Kündigungsmöglichkeit, keine Fixierung der Höhe des Kreditrahmens), liegt eine verdeckte Ausschüttung vor. Die erforderlichen Kriterien müssen in jenem Zeitpunkt gegeben sein, ab dem die Vereinbarung Anwendung finden soll. Rückwirkende Vereinbarungen sind unbeachtlich.
- Renner, Bernhard
- Fremdvergleich
- Gesellschaftsrecht
- Darlehen
- BFG, 05.05.2014, RV/6100388/2009, (rkr)
- § 8 Abs 2 KStG
- GES 2014, 411
- Verdeckte Ausschüttung
- Trennungsprinzip.