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Gegenstandsloserklärung eines zurückgenommenen Vorlageantrages

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
AFSBand 20
Inhalt:
Bundesfinanzgericht
Umfang:
465 Wörter, Seiten 172-173

9,80 €

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Eine Beschwerde ist mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262 BAO) oder mit Beschluss (§ 278 BAO) als gegenstandslos zu erklären, wenn sie zurückgenommen wird.

  • Hilber, Klaus
  • AFS 2022, 172
  • Steuerrecht
  • § 256 Abs 3 BAO
  • BFG, 01.06.2022, RV/7101464/2022
  • § 264 Abs 4 lit d BAO

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