


Gegenstandsloserklärung eines zurückgenommenen Vorlageantrages
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- AFSBand 20
- Inhalt:
- Bundesfinanzgericht
- Umfang:
- 465 Wörter, Seiten 172-173
9,80 €
inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download




-
Eine Beschwerde ist mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262 BAO) oder mit Beschluss (§ 278 BAO) als gegenstandslos zu erklären, wenn sie zurückgenommen wird.
-
- Hilber, Klaus
-
- AFS 2022, 172
- Steuerrecht
- § 256 Abs 3 BAO
- BFG, 01.06.2022, RV/7101464/2022
- § 264 Abs 4 lit d BAO
Eine Beschwerde ist mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262 BAO) oder mit Beschluss (§ 278 BAO) als gegenstandslos zu erklären, wenn sie zurückgenommen wird.
- Hilber, Klaus
- AFS 2022, 172
- Steuerrecht
- § 256 Abs 3 BAO
- BFG, 01.06.2022, RV/7101464/2022
- § 264 Abs 4 lit d BAO