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Hilber, Klaus

Pflichtversicherungsbeiträge als Betriebsausgaben

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Die Frage, ob eine abgabepflichtige Person pflichtversichert war und die von ihr geforderten und bezahlten Beiträge daher Pflichtversicherungsbeiträge waren, ist nach der Rechtsprechung des VwGH ausschließlich nach Sozialversicherungsrecht zu beurteilen (VwGH 18.3.1991, 90/14/0265). Ausschlaggebend ist dabei, ob die Beitragsleistung die abgabepflichtige Person auf Grund einer zwingenden Vorschrift trifft, der sie sich nicht entziehen kann.

  • Hilber, Klaus
  • VwGH, 16.11.2021, Ra 2020/15/0077
  • AFS 2022, 188
  • Steuerrecht
  • § 4 Abs 4 Z 1 lit a EStG

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